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Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR
DIE NUTZUNG UND MITGLIEDSCHAFT

Stand: 01.01.2024.

ALLGEMEINES

Der Verein „Mobiles Marchtrenk“ betreibt als Vertragspartner ein Carsharing Modell. Ziel  ist es, den Bürgern der Stadt Marchtrenk und Umgebung ein umweltfreundliches, unkompliziertes und günstiges Mobilitätsangebot zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Nutzung der Fahrzeuge und zur Mitgliedschaft beim Verein.

Die Anzahl der Mitgliedschaften ist begrenzt. Die Zusage seitens des Vereins erfolgt durch Übergabe der Mitgliedskarte und Einschulung.

FAHRBERECHTIGTE PERSONEN

Die Berechtigung zur Benutzung des Fahrzeuges gilt grundsätzlich für die jeweiligen angemeldeten Personen (Mitglieder). Generell darf das Fahrzeug nur von Mitgliedern gelenkt werden, die im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung (Führerschein) sind. Der Verlust der Lenkerberechtigung ist unverzüglich zu melden. Für die Anmeldung wird, neben der Beitrittserklärung, auch eine Kopie des Führerscheins (Scan) benötigt.

Eine Überprüfung (Abfrage) des gültigen Führerscheins erfolgt einmal pro Jahr. Bei Familienmitgliedschaften müssen alle Familienmitglieder, welche die Berechtigung als Carsharing-Nutzer erwerben wollen, ihren Führerschein in Kopie beilegen. Pro Familie wird eine Nutzerkarte ausgegeben.

FAMILIENMITGLIEDSCHAFT

Als Familienmitglieder gelten alle in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (gemeinsame Meldeadresse – Haupt- / Nebenwohnsitz).

MITGLIEDSCHAFT FÜR UNTERNEHMEN

Die Mitgliedschaft für Unternehmen wird entweder vom Unternehmer selbst (Einzelunternehmer) oder im Falle von Gesellschaften oder Vereinen durch zur Vertretung nach außen berufenen Organe (firmenmäßige Zeichnung) angemeldet. Die einzelnen Nutzer werden auf dem Beitrittsformular bekannt gegeben. Die Nutzung der Fahrzeuge darf nur zu Firmenzwecken erfolgen.

STANDORT

Jedes Fahrzeug steht immer am dafür reservierten Standort zum Ausleihen bereit (siehe Standorte unter: www.mobilesmarchtrenk.at) und ist nach jeder Fahrt auch dort wieder abzustellen. E Autos sind, sobald das Fahrzeug zurückgestellt wird,  an der Elektrotankstelle anzuschließen, um für das Aufladen der Batterie zu sorgen.

EINSCHULUNG

Vor der ersten Nutzung ist eine Einschulung zur Benutzung der Fahrzeuge (beim Tourneo zusätzlich für Rollstuhltransport) und für das Reservierungssystem erforderlich. Nach der Einschulung erhalten die Mitglieder ihre Mitgliedskarte und sind berechtigt auf die Fahrzeuge zuzugreifen.

RESERVIERUNGEN

Der Anspruch auf die Nutzung ergibt sich aus der Reihenfolge der eingehenden Reservierungen. Geltende Buchungsbeschränkungen (z.B. Ausland) sind zu beachten. Eine Garantie auf jederzeitige Verfügbarkeit der Fahrzeuge besteht nicht. Diese können aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein. Die Reservierungen werden von den Mitgliedern über das dafür eingerichtete Buchungssystem online vorgenommen. Dafür steht eine Onlineplattform zur Verfügung. Bei der Reservierung sind die geplante Ausleihdauer sowie die geplanten Kilometer anzugeben. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde und umfasst mindestens eine Stunde.

Für jedes Mitglied wird ein eigener Account freigeschaltet, der es ermöglicht, Reservierungen online vorzunehmen bzw. Informationen über die Vor- oder Nachnutzung zu erhalten.

Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für das Nichtzustandekommen von Fahrten aus welchen Gründen auch immer und allfällige dem Nutzungsberechtigten oder Dritten dadurch entstehenden Kosten oder Schäden und Nachteile. Steht das Fahrzeug zu Beginn der Reservierungszeit nicht zur Verfügung, so hat das Mitglied den Verein umgehend zu kontaktieren.

ANGEMESSENE VERWENDUNG

„FAIR-USE“

Die Fahrzeuge sollen für alle Mitglieder gemäß Ihrem Bedarf nutzbar sein. Reservierungen ohne tatsächliche Nutzung sind zu vermeiden. Buchungsbeschränkungen können seitens des Vereins zur Sicherstellung einer fairen Nutzungsverteilung jederzeit angepasst werden. Reservierungen über mehr als drei Tage (72 Std.) durchgängige Verleihdauer sind nicht zulässig.

AUSLEIHE DER FAHRZEUGE

Die persönliche Mitgliedskarte dient als Schlüssel zum Öffnen der Fahrzeuge. Die reservierten Fahrzeuge müssen vor der Fahrt, zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Rundgang, einer Zustandskontrolle unterzogen werden. Nach der Rückkehr zum Standort wird das Auto mit der Karte abgeschlossen. Erst dann wird vom System die Ausleihe als beendet gemeldet.

Die Karte darf nicht an  Dritte weitergegeben werden. Bei einer Weitergabe besteht eine Haftung hinsichtlich daraus resultierender Schäden.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist die Schlüsselkarte umgehend zurückzugeben. Ein Verlust der Karte ist dem Verein unverzüglich  zu melden, damit eine Sperre der Karte erfolgen kann.

Alternativ kann die Öffnung und Schließung der Fahrzeuge auch über die vom Provider IBIOLA zur Verfügung gestellte App durchgeführt werden. Die App steht für Android und IPhone Geräte zur Verfügung und kann im entsprechenden Store kostenlos runtergeladen werden.

UNZULÄSSIGE WEITERGABE

Die Fahrzeuge dürfen Nichtmitgliedern ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers und Verfügungsberechtigten (Eigentümer) mit Ausnahme in einer belegbaren Notsituation (z.B. plötzliche Fahruntauglichkeit des fahrberechtigten Mitgliedes) nicht zur Nutzung überlassen werden. Eine Weitergabe der Fahrzeuge ohne Zustimmung führt zur Kündigung der Mitgliedschaft. Für eventuelle Schäden aus einer unzulässigen Weitergabe haftet sowohl das Mitglied als auch der nichtberechtigte Nutzer. Im Versicherungsfall entstehen überdies Ersatzansprüche (Regress) gegenüber dem nichtberechtigten Nutzer seitens des Versicherers.

SCHÄDEN

Vor jeder Fahrt ist das Fahrzeug auf etwaige Schäden zu überprüfen. (bekannte Schäden sind auf der Homepage im Mitgliederbereich dokumentiert) Neue Schäden bzw. Störungen sind unverzüglich per E-Mail mit Foto an service@mobiles-marchtrenk.at zu melden. Werden keine Schäden gemeldet, gilt die widerlegliche Vermutung, dass die Schäden während der aktuellen Ausleihe entstanden sind. Die Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Die Höhe des Selbstbehaltes sowie die Bearbeitungsgebühren sind der jeweils aktuell gültigen Tarifliste zu entnehmen. Dieser Betrag wird bei Kaskoschäden per Bankeinzug eingezogen. Bei Unfällen und technischen Pannen ist mit dem Servicedienst des Fahrzeuglieferanten Kontakt aufzunehmen. Das Fahrzeug darf nicht selbständig abgeschleppt werden. Eine Information mit Notfallnummern befindet sich im Fahrzeug.

ÜBERGABE UND REINIGUNG

Das Fahrzeug ist termingerecht und in sauberem Zustand an den Standplatz zurückzustellen und an die Ladestation (E Auto) anzuschließen. Kann der in der Buchung bekanntgegebene und vereinbarte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden, muss die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängert werden. Bei Verspätungen wird ggf.eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale, gemäß jeweils aktuell gültiger Tarifliste, erhoben.

Sollten nennenswerte Verunreinigungen des Innenraumes bereits vor der Fahrt vorliegen, so sind diese per E-Mail mit Foto an service@mobiles-marchtrenk.at zu melden. Verschmutzungen, die während der Ausleihe verursacht werden, sind von den Mitgliedern selbst zu reinigen. Werden keine solcher Verschmutzungen gemeldet, gilt die widerlegliche Vermutung, dass die Verschmutzung während der aktuellen Ausleihe entstanden ist. Die Reinigungskosten werden in Höhe des Aufwandes oder pauschal, gemäß jeweils aktuell gültiger Tarifliste, berechnet und per Bankeinzug eingezogen.

Im Fahrzeug ist das Rauchen verboten. Die Beförderung von Tieren ist aus Hygienegründen nicht vorgesehen.

TARIFE

Gemäß jeweils aktuell gültiger Tarifliste.

ABRECHNUNG

Die Grundgebühr für die Mitgliedschaft wird einmal jährlich im Vorhinein verrechnet. Bei unterjährigem Eintritt wird diese monatlich aliquot verrechnet.

Die Abrechnung aller anderen Kosten erfolgt monatlich durch Bankeinzug. Um die Abrechnung vornehmen zu können, werden neben den Reservierungszeiten des Online-Kalenders die entsprechenden Ausleihzeiten und Kilometerstände durch automatisiertes Auslesen aus dem Reservierungssystem festgehalten und dem jeweiligen Mitglied zugeordnet. Nutzungsstunden werden mit Takt 30 Minuten abgerechnet. Verwaltungsstrafen, beziehungsweise zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Besitzstörungen), sind von dem jeweiligen Mitglied selbst zu tragen. Der dafür entstandene Bearbeitungsaufwand wird, gemäß jeweils aktuell gültiger Tarifliste, bei der monatlichen Abrechnung eingehoben.

Das Mitglied hat eine gültige Kontonummer zu benennen und eine damit zusammenhängende Einzugsermächtigung abzugeben. Sollte das Konto während der Vertragslaufzeit nicht mehr bestehen oder zum Zeitpunkt der Abbuchung keine ausreichende Deckung vorweisen, werden die damit zusammenhängenden Mehrkosten für den Bearbeitungsaufwand gemäß jeweils aktuell gültiger Tarifliste eingehoben.

Die E Fahrzeuge können nur am Ausleihstandort kostenfrei aufgeladen werden. Muss ein Fahrzeug an einem anderen Ort aufgeladen werden, trägt das Mitglied die Kosten für diese Aufladung (Ladekarte mit Weiterverrechnung). Für den rollstuhlgerecht umgebauten Tourneo steht eine Routex Ladekarte (BP) zur Verfügung, dafür ist ein Bezinkostenzuschuss pro KM (siehe Tarifliste) zu entrichten.

Die Jahresgebühr deckt keine Parkkosten, Organstrafen, Mautgebühren (Ausnahme: die Autobahnvignette Österreich), usw. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mitglied zu tragen.

GÜLTIGKEITSDAUER / KÜNDIGUNG

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich beendet werden. Sollte es vermehrt zu Verstößen gegen diese Bedingungen, insbesondere die Sauberkeit des Fahrzeuges betreffend oder Nicht-Einhaltung der reservierten Nutzungszeiten kommen, ist der Verein als Vertragspartner berechtigt, die Mitgliedschaft unter Einbehaltung der bereits geleisteten Beiträge fristlos zu kündigen. Die Mitgliedskarte ist danach unverzüglich zurückzugeben.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Bedingungen für die Mitgliedschaft nicht. Die Bedingungen für die Mitgliedschaft und alle zusammenhängenden Angelegenheiten unterliegen ausschließlich österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

ZUSTIMMUNG ZUR DATENVERARBEITUNG

Das Mitglied stimmt der Verwendung seiner Daten z.B. Name, Anschrift, Handynummer, Vertragsdaten etc.  für die postalische und elektronische Zusendung von Informationen und zur Rechnungslegung zu. Weiters stimmt das Mitglied der Verwendung und Ersichtlichmachung seines Namens und der Handynummer im Buchungskalender zu. Nutzer dürfen Kontaktdaten anderer Nutzer keinesfalls an Dritte weitergeben oder unangemessen verwenden; sie dürfen ausschließlich zur Koordination von Fahrzeugübergaben / Mitfahrgelegenheiten / Verspätungen verwendet werden.

Die gesammelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Dokumentation und Abrechnung der Mitgliedschaft und der Nutzung erhoben, gespeichert und genutzt. Auf Verlangen des Mitgliedes werden die vorliegenden Daten gelöscht, soweit diese keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen.

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